Ihr Spartarif

im 1. Jahr

ab 19 €/Person

ab 39 €/Familie

Tipp

Reiseversicherung

× Maximal 2 Erwachsene bis einschließlich 64 Jahre in häuslicher Gemeinschaft,sowie deren Kind(er) bis einschließlich 25 Jahre. Reisepreis ist der Gesamtreisepreis der Familie. Für alleinreisende Familienmitglieder gelten maximal die Versicherungssummen der jeweiligen Tarife für Einzelpersonen.
× Achtung – nicht empfehlenswert! Bei dieser Auswahl sind Reisen nur bis zu einem Reisepreis von 500,00 Euro versichert. Für nur 0,83 Euro monatlichen Mehraufwand sind Sie bei jeder Reise bis zu einem Reisepreis bis 1.000,00 Euro versichert. Wir empfehlen daher den Abschluss der Reisepreisstufe von mindestens 1.000,00 Euro, um Unter­versicherung zu vermeiden. Bei Unter­versicherung würden bspw. Kosten für Reiserücktritt oder Reiseabbruch nicht vollständig erstattet.
Es handelt sich um ein Spezialprodukt, welches sich durch seinen besonderen Leistungsumfang auszeichnet. Es werden verschiedene Leistungsbausteine zur maximalen Risikoabsicherung von Reisenden kombiniert. Aus diesen Gründen wird nur ein Versicherer angeboten.
Erstinformation: GELD.de ist Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach §34d Abs. 1 Nr. 2 Gewerbeordnung.
Siegel FAZ

Reiseabbruchversicherung Vergleich - Zusatzschutz für den Urlaub

Die Ankunft am Urlaubsort verlief wie geplant, das Hotel erfüllt alle Erwartungen, das Wetter ist grandios. Doch was, wenn ein plötzlicher Unfall oder eine Erkrankung dem Urlaub ein jähes Ende setzt? Die Erholungsphase hat noch gar nicht eingesetzt, da heißt es schon wieder Zelte abbrechen. Der Ärger ist groß, doch kann man wenigsten mit einer Reiseabbruchversicherung den finanziellen Schaden eingrenzen.

Die Reiseabbruchversicherung zählt zu den Versicherungen, mit denen sich Urlauber oder auch Geschäftsreisende gegen unvorhergesehene Ereignisse während der Reise absichern können. Mit der Abbruchpolice kann sich der Versicherungsnehmer nicht nur selbst schützen. Die ganze mitreisende Familie kann in den Versicherungsschutz aufgenommen werden. Diese spezielle Form der Reiseversicherung übernimmt die Kosten für den Reiseabbruch, wenn man aus einem wichtigen Grund vorzeitig den Weg nach Hause antreten muss. Aber nicht nur bei einem Reiseabbruch, sondern auch bei einer verspäteten Rückreise kann die Reiseabbruchversicherung hilfreich sein. Denn manche Reiseabbruchpolice greift auch dann, wenn die Reise ohne Verschulden den Reisenden verlängert werden muss. Dies kann gegeben sein, wenn man im Urlaub in ein Hospital eingeliefert wird und der Krankenhausaufenthalt länger ärztlich vorgeschrieben ist, als man eigentlich am Urlaubsort bleiben wollte.

Reiseabbruchversicherung ist nicht gleich Reiserücktrittsversicherung

Oft wird die Abbruchversicherung mit einer Rücktrittversicherung gleichgesetzt. Das ist aber falsch. Zwar muss die Versicherung mehrere Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden. Allerdings ist eine Reiserücktrittversicherung für die Zeit bis zum Reiseantritt gültig, währen die Reiseabbruchversicherung dann greift, wenn man sich schon auf Reisen befindet und dann den Urlaub abbrechen muss. Die eine Versicherung schützt Sie also in der Zeit zwischen Buchung und Reisebeginn, die anderen ab dem Reiseantritt.

In den meisten Fällen kann man aber eine Reiseabbruchversicherung zu einer Reiserücktrittsversicherung als Extrabaustein hinzu buchen oder sie ist bereits als Baustein in die andere Reiseversicherung integriert.

Bei diesen Fällen zahlt die Reiseabbruchversicherung

Die Reiseabbruchversicherung übernimmt für den Versicherten und die mitversicherten Reisenden die Kosten, wenn die Reise unverschuldet abgebrochen werden muss. Gründe für einen solchen ungeplanten Abbruch können eine plötzliche Erkrankung, ein Todesfall eines Angehörigen oder auch ein schwerer Unfall darstellen. Daneben gilt als wichtiger Grund auch, wenn das Eigentum durch ein Elementarereignis beschädigt wurde, unerwartet eine Änderung im Arbeitsleben ansteht – etwa eine Kündigung oder eine neue Stelle. Handelt es sich um eine neue Anstellung, zahlt die Abbruchversicherung aber nur, wenn der Versicherte vorher erwerbslos war.