Alle Vorkehrungen für die lang ersehnte Reise sind getroffen, der Nachbar zum Blumengießen eingewiesen, die Koffer stehen schon bereit – doch dann kommt etwas Wichtiges dazwischen und die Reise fällt ins Wasser? Je nachdem, warum man von der Reise Abstand nehmen muss, kommt die Reisekostenrücktrittsversicherung zum Tragen. Diese Versicherung zahlt für Sie die anfallenden Kosten bei einem notwendigen Reiserücktritt.
Kostenbremse ziehen mit der Reisekostenrücktrittsversicherung
Nicht immer können die wohlverdienten, schönsten Wochen im Jahr genossen werden. Unvorhersehbare Ereignisse können Ihnen schnell einen Strich durch die Rechnung machen, so dass Sie die Reise nicht planmäßig antreten können. Wenn Sie die Kosten, die nach Stornierung der Reise auf Sie zukommen, nicht allein übernehmen möchten, können mit einer Reisekostenrücktrittsversicherung vorgesorgt und die finanziellen Risiken minimiert werden. Meistens hat der Kunde beim Buchen einer reise die Möglichkeit, gleich einen Versicherungsschutz über den Veranstalter abzuschließen. Doch ist Reisekostenrücktrittsversicherung nicht gleich Reisekostenrücktrittsversicherung. Nicht für jeden Hinderungsgrund gehen alle Versicherungen mit gleichen Konditionen in Leistung, sodass sich ein frühzeitiger Vergleich der Reiserücktrittsversicherung immer lohnt.
Wann zahlt eine Reisekostenrücktrittsversicherung?
Je später eine Reise storniert wird, umso höher fallen die Stornokosten aus, die der Reiseveranstalter verlangt. Entscheidet sich erst in allerletzter Minute, dass man die Reise nicht antreten kann, können die Kosten für die Stornierung bis zu 100 Prozent des Reisepreises ausmachen. Gut, wenn man dann eine Reisekostenrücktrittsversicherung abgeschlossen hat. Die Gründe, die eine Reisekostenrücktrittsversicherung anerkennt, können ganz verschieden sein. Allerdings gibt es eine Reihe an Hinderungsgründen, bei denen grundsätzlich alle Reiserücktrittspolicen greifen. Dazu zählen vor allem die unerwartete schwere Erkrankung, starke Verletzung durch Unfall, Tod des Versicherten oder eines Angehörigen oder ein unverhofftes neues Beschäftigungsverhältnis nach Arbeitslosigkeit. Auch bei Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft oder Beschädigung des Eigentums zahlen die meisten Anbieter.
Andere Gründe werden seltener akzeptiert. Manch eine Reisekostenrücktrittsversicherung kommt auch bei Schulwechsel, unverhoffter wichtiger Wiederholungsprüfungen der Tochter oder des Sohnes, sofern sie mitgereist wären, Erkrankung des ebenfalls zur Reise angemeldeten Haustieres oder gar einer Scheidungsklage.
Generell müssen die Ereignisse, die einen Reiseantritt unmöglich machen, unvorhersehbar bzw. unplanbar sein. Ist eine Urlauberin gewollt und mehr oder weniger geplant schwanger geworden, wird die Versicherung sehr wahrscheinlich nicht zahlen, auch wenn Schwangerschaft in den Versicherungsbedingungen nicht ausgeschlossen wurde. Bevor also eine Reisekostenrücktrittsversicherung gewählt wird, sollte vor allem das „Kleingedruckte“ gründlich gelesen werden, um Missverständnisse auszuschließen.
Welche Bedingungen sind zu beachten?
Bei einer Reiserücktrittsversicherung, die nur für eine bestimmte Reise gilt, bemisst sich der Versicherungsbeitrag größtenteils nach dem Reisepreis. Wer dann den Beitrag noch etwas drücken will, kann einen Selbstbehalt wählen. Tritt ein Versicherungsfall ein und die Reisepläne müssen verworfen werden, zahlt der Versicherte die Kosten bis zur Höhe dieses Selbstbehalts selbst. Alle Kosten, die darüber hinaus anfallen, werden von der Reisekostenrücktrittsversicherung übernommen.
Wer allein reist, braucht keine Familienversicherung. Eine solche Reisekostenrücktrittsversicherung ist dagegen für Paare oder Eltern und mitreisende Kinder eine günstige Alternative zur Einzelversicherung. Auch die Gültigkeit spielt eine Rolle. So gilt die eine Versicherung nur in europäischen Ländern, während die andere weltweite Gültigkeit hat. Vor allem Weltenbummler und Weitreisende sollten darauf achten, sonst bringt die beste Reisekostenrücktrittsversicherung nichts.
Egal, ob Reiseversicherung für Einzelpersonen oder Familien, ganzjährig oder nur für eine bestimmte Reise – auf die speziellen Bedingungen kommt es bei der Wahl der richtigen Reisekostenrücktrittsversicherung an.