Krankenrücktransport

Als Krankenrücktransport wird die Rückführung von erkrankten Reisenden in das Heimatland bezeichnet. Wer im Urlaub oder auf einer Geschäftsreise einen Unfall oder eine Erkrankung erleidet, welche einen Krankentransport notwendig macht, besitzt nur einen Versicherungsschutz über eine gesetzliche Krankenversicherung in EU-Ländern mit Sozialversicherungsabkommen. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass eine medizinische Notwendigkeit für einen Krankenrücktransport vorliegt. Außerhalb der EU-Länder beziehungsweise in Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen kommt eine Kostenerstattung durch eine Reiseversicherung nur zur Geltung, wenn ein Krankenrücktransport mitversichert wurde.

Notwendig kann dieser zum Beispiel werden, wenn ein lebensbedrohlicher Gesundheitszustand vorliegt und behandelnde Ärzte im Reiseland eine bessere medizinische Versorgung im Heimatland sehen. Unter bestimmten Umständen kann auch über diese Versicherungsart ein Krankentransport in näher gelegene Länder erfolgen, z. B. wenn der gesundheitliche Zustand aufgrund einer langen Heimreise nicht zuzumuten ist. Ausgeschlossenen sind in der Regel die Kostenerstattungen für Begleitpersonen, zu denen auch Mitversicherte der Reiseversicherung zählen. Ausnahmen können gegebenenfalls Partner von schwangeren Frauen darstellen, die aufgrund von Komplikationen in der Schwangerschaft einen Krankenrücktransport benötigen.