Bei einem Reisepreis handelt es sich um finanzielle Begleichung einer Rechnung, die von Reiseveranstaltern für die Buchung einer Reise berechnet wird. Bei der Reiseversicherung spielt der Reisepreis eine bedeutende Rolle und ist ein wichtiger Bestandteil vieler Policen. Bei einmaligen Reiseversicherungen, die speziell für eine bevorstehende Reise abgeschlossen werden möchten, ist der Reisepreis ausschlaggebend für die Versicherungssumme. Jahresversicherungen hingegen verfügen regulär stets über eine pauschale Versicherungssumme, die sich aus dem Durchschnitt der Preiskategorien ergibt, welche der Versicherer zumeist bevorzugt bucht.
Wichtig ist vor allem eine wahrheitsgemäße Angabe des Reisepreises. Wer glaubt, durch Angabe eines geringeren Reisepreises eine günstigere Versicherungsprämie entrichten zu müssen, läuft Gefahr einer Unterversicherung im Schadensfall. Eine Unterversicherung liegt dann vor, wenn die Deckungssumme unterhalb des tatsächlichen Reisepreises liegt. Dabei ist es irrelevant, ob bei einem Schadensfall nur ein Teilbetrag von der Versicherung übernommen werden soll, weil zum Beispiel ein Reiseabbruch erst nach einem Dreiviertel der vergangenen Reisezeit erfolgte. Liegt eine Unterversicherung vor, kann je nach Versicherungsbedingungen der Versicherungsschutz erlöschen oder aber die Schadensregulierung um den Prozentsatz gekürzt werden, der die Differenz von geringerem Reisepreis zum tatsächlichen Reisepreis ausmacht. In der Folge erhält der Versicherungsnehmer bei einer Unterversicherung nicht den vollen Kostenersatz oder verliert den Versicherungsschutz vollständig.