Streik

Als Streik ist eine zeitweilige Arbeitsniederlegung oder Tätigkeitseinschränkung von Arbeitnehmern zu verstehen, die für mehr Vorteile am Arbeitsplatz protestieren und für Reisende einen Schaden bedeuten kann. Wird ein Flug aufgrund eines Streiks gecancelt oder ist eine nicht einkalkulierbare Verspätung des Abreisezeitpunkts zu erwarten, kann der Reisende in diversen Fällen die Reise stornieren. Ist bei der Reisebuchung auch eine Anreise mit der Bahn inbegriffen und kommt es hier zu immensen Verzögerungen durch einen Streik, gilt hier gleiches Recht für Reisende.

Ist die Anreise zum Abreiseort nicht in der Reisebuchung enthalten und es kommt beispielsweise bei der Anreise mit der Bahn zu einem Streik, haftet hier nicht der Reiseanbieter für einen verpassten Abreisetermin. Auch die Bahn würde in dem Fall eines Streiks die Reisekosten nicht übernehmen, sondern maximal den Preis für das Ticket begleichen und gegebenenfalls eine geringfügige Entschädigung aus Kulanz anbieten. Hier könnte dann eine Reiseversicherung zur Schadensregulierung greifen, wenn durch einen Bahnstreik eine rechtzeitige Ankunft am Abreiseort nicht erfolgen konnte. Viele Versicherer schließen allerdings einen Reiseschutz bei Streiks aus. Genaue Informationen, welche Versicherungen aufgrund von Streiks einen Reiseschutz bieten, erfahren Sie auf GELD.de.