Grundsätzlich kann jeder einen Vertrag zur Privaten Altersvorsorge abschließen. Ein Anspruch auf staatliche Förderung durch Zulagen und Steuerfreibeträge besteht allerdings nur für:
- in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer
- Beamte
- Beschäftigte im öffentlichen Dienst mit beamtenähnlicher Zusatzversorgung (VBL)
- Berufs- und Zeitsoldaten
- Auszubildende
- nicht Erwerbstätige in der dreijährigen Kindererziehungszeit
- Wehr- und Zivildienstleistende
- pflichtversicherte Selbstständige (z.B. Hebammen, Pflegepersonen, Kurierfahrer)
- geringfügig Beschäftigte (bis 400€), die auf Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben
- Bezieher von Vorruhestandsgeld
- Landwirte, die in der Altersicherung der Landwirte pflichtversichert sind
- Personen, die ein freiwilliges ökologisches oder soziales Jahr absolvieren
- Bezieher von Arbeitslosengeld oder –hilfe
- Bezieher von Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld und Unterhaltsgeld
- Mitglieder geistlicher Genossenschaften
- behinderte Personen, die zur Erwerbsfähigkeit befähigt werden sollen
- Seelotsen
- Künstler und Publizisten, die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versichert sind
Die staatlichen Zulagen und Steuervorteile bekommen auch nicht rentenversicherungspflichtig beschäftigte Ehepartner von Mitgliedern dieser Personengruppen, wenn sie einen eigenen Altersvorsorgevertrag abschließen. Auch Selbstständige und Freiberufler erhalten die staatliche Förderung, wenn der Ehepartner versicherungspflichtig berufstätig ist und eine eigene Riester-Police besitzt.