Anwartschaft

Insbesondere durch Beitragszahlung erworbene Werte in Form von gutgeschriebenen Entgeltpunkten, die zum Zeitpunkt der Leistungsgewährung zum Rentenanspruch werden, versteht man unter einer Antwartschaft. Nur wenn eine gewisse Anwartschaft besteht, kann eine Rente gezahlt werden. Wer bereits für 60 Monate Pflicht- bzw. Freiwillige Beiträge gezahlt hat, hat eine auf eine Regelaltersrente mit 65 Jahren erworben. Man erhält diese Leistung allerdings nur dann, wenn man mit 65 Jahren die Regelaltersrente beantragt.