Anwartschaftserhaltungszeiten

Eine Erwerbsminderungsrente können freiwillig Versicherte nur dann erhalten, wenn sie die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren bereits vor dem 1.01.1984 erfüllt haben und jeder Monat (vom 1.01.1984 an) mit anwartschaftserhaltenden Zeiten belegt ist. Zu den Anwartschaftserhaltungszeiten zählen:

  • Beitragszeiten
  • Anrechnungszeiten
  • Berücksichtigungszeiten
  • Rentenbezugszeiten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und
  • Zeiten des gewöhnlichen Aufenthalts in den neuen Bundesländern vor 1992.