Arbeitslosigkeit

Arbeitslos sind alle, die keiner Arbeit nachgehen und der Agentur für Arbeit zur Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen. Wer während dieser Zeit Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosenhilfe bezieht, ist grundsätzlich auch rentenversicherungspflichtig. Die Agentur für Arbeit zahlt die Pflichtbeiträge dann für den Arbeitslosen and die Rentenversicherung.