Berufsunfähigkeit

Eine Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Versicherter vor 1962 geboren wurde und aufgrund einer gesundheitsbedingten Minderung der Erwerbsfähigkeit in seinem bisherigen Beruf bzw. in einem zumutbaren anderen Beruf weniger als die Hälfte dessen verdienen kann, was ein vergleichbarer Gesunder erhält.