Direktversicherung

Eine Direktversicherung ist eine besondere Variante der Lebensversicherung. Der Arbeitgeber schließt hierbei diese Versicherung für seine Angestellten ab und finanziert sie durch Beiträge, an denen sich der Arbeitnehmer beteiligen kann. Beschäftigte oder ihre Hinterbliebenen sind bezugsberechtigt.

Wenn eine Betriebliche Altersversorgung nicht zustande kommt, kann der / die Arbeitnehmer/in den Abschluss einer verlangen.