Ersatzzeiten

Ersatzzeiten sind Zeiten nach dem vollendeten 14. Lebensjahr, in denen der Versicherte durch außergewöhnliche Umstände keine Beiträge zahlen konnte. Hierzu zählen Zeiten, wie z. B.:

  • Kriegsdienst im Zweiten Weltkrieg,
  • Kriegsgefangenschaft und Reichsarbeitsdienst,
  • Internierung, Verschleppung und Festgehaltenwerden von Deutschen (insbesondere in der früheren UdSSR),
  • Freiheitsentzug im Gebiet der ehemaligen DDR in der Zeit vom 8.05.1945 bis 30.06.1990, soweit der Versicherte rehabilitiert oder das Strafurteil aufgehoben worden ist.

Zum Teil zählen auch an die oben genannten Zeiten anschließende Krankheits- und Arbeitslosigkeitszeiten als Ersatzzeiten. Allerdings sind die Zeiten bis zum 31.12.1991 begrenzt. Sie zählen bei der Wartezeit und bei der Rentenberechnung mit.