Grundsicherung

Anspruch auf eine bedarfsorientierte Grundsicherung zur Verhinderung der Altersarmut besteht im Regelfall für über 65-Jährige und aus medizinischen Gründen dauerhaft voll Erwerbsgeminderte ab dem 18. Lebensjahr. Es findet kein Unterhaltsrückgriff mehr gegenüber Kindern und Eltern mit einem Jahreseinkommen unter 100.000 € statt, wenn ihre Angehörigen die Grundsicherung in Anspruch nehmen