Hinzuverdienstgrenzen

Beim Bezug einer Vollaltersrente vor dem 65. Lebensjahr ist ein monatlicher Hinzuverdienst nur in Höhe 340 € (Geringfügigkeitsgrenze bzw. Hinzuverdienstgrenze) möglich. Außerdem ist der doppelte Hinzuverdienst in zwei Monaten eines jeden Jahres zulässig.