Mindestbeitrag

Freiwillig Versicherte müssen Beiträge in einer Mindesthöhe zahlen. Seit April 2003 liegt dem ein Entgelt in Höhe von 400 € zugrunde. Der Mindestbeitrag, multipliziert mit dem gültigen Beitragssatz von 19,5%, beträgt demzufolge monatlich 78 €. Dieser Wert gilt auch für die neuen Bundesländer.