Pensionsfonds

Der Pensionsfond ist eine rechtlich selbständige Einrichtung, die eine Betriebliche Altersvorsorge für den Arbeitgeber gegen Zahlung von Beiträgen durchführt. Dabei ist eine Beteiligung des Arbeitnehmers an der Beitragsfinanzierung möglich. Das dabei angesammelte Versorgungskapital kann man relativ frei auf dem Kapitalmarkt investiert werden. Damit hängt die Höhe der späteren Leistung von der erzielten Kapitalrendite ab.

Es besteht die Möglichkeit, höhere Renditen und damit höhere Versorgungsleistungen zu erzielen. Ein Ausfall der Versorgungsleistung bei Kapitalverlust wird ausgeschlossen.