Umlageverfahren

Die Ausgaben eines Kalenderjahres in der Rentenversicherung werden durch die Einnahmen des gleichen Kalenderjahres gedeckt. Der Fachbegriff hierfür heißt Umlageverfahren. Man verwendet die Beiträge, die bei den Rentenversicherungsträgern eingehen, gleich wieder für die Finanzierung der Ausgaben. Die geleisteten Beiträge dienen nicht der Ansammlung von Kapital zur Finanzierung zukünftiger Rentenansprüche. Auch werden die zurzeit zu zahlenden Renten nicht aus eingezahlten Beiträgen früherer Versicherten finanziert.