Versicherungspflicht

Alle Angestellte, Arbeiter und Auszubildende sind versicherungspflichtig. Besondere Regelungen gelten für Selbstständige. Beamte, Schüler und Bezieher von Altersvollrenten sind versicherungsfrei. Der Verzicht auf die Versicherungsfreiheit steht geringfügig Beschäftigten, die versicherungsfrei sind, frei.