Mit der Riester-Rente steht deutschen Bürgern eine staatlich geförderte, private Altersvorsorge zur Verfügung, die spätere Rentenzahlungen durch die gesetzliche Rentenversicherung ergänzt. Die konkrete Förderung der Riester-Rente durch den Staat basiert sowohl auf jährlichen Zulagen als auch auf der Möglichkeit zum steuerlichen Sonderausgabenabzug. So erhalten Versicherte vom Bund eine jährliche Grundzulage in Höhe von 154,00 Euro. Für jedes eigene Kind, das im jeweiligen Kalenderjahr für mindestens einen Monat Kindergeld erhalten hat, erhöht sich die Zulage um 185,00 Euro. Für Kinder, die nach dem 1. Januar 2008 geboren wurden, beträgt die jährliche Zulage sogar 300,00 Euro. Bis zu 2.100 Euro pro Jahr können bei Bestehen eines Vertrags zur Riester-Rente als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Dabei werden die erhaltenen Zulagen von der maximal möglichen Steuerersparnis abgezogen.
Verträge zur Riester-Rente müssen staatlich zertifiziert sein
Um im Rahmen der Riester-Rente von den staatlichen Zuschüssen und Steuervorteilen profitieren zu können, muss es sich um einen zertifizierten Vertrag handeln. Grundsätzlich können dies Banksparpläne, private Rentenversicherungen, fondsgebundene Rentenversicherungen, Fondssparpläne oder Pensionsfonds sein, so lange sie die Voraussetzungen für die Zertifizierung erfüllen. Hierzu zählt insbesondere eine Garantie des Anbieters, dass zum Zeitpunkt des Rentenbeginns mindestens die angesparten Beträge und die Zulagen als Summe zur Verfügung stehen müssen. Weiterhin muss gewährleistet sein, dass das vorhandene Kapital in Form einer monatlichen Rente auf Lebenszeit ausgezahlt werden kann.