Wer noch keinen Riestervertrag in der Tasche hat, ist entweder Millionär oder hat bereits genug fürs Alter vorgesorgt. Seine Attraktivität besteht nämlich insbesondere in der hohen staatlichen Förderung. Denn im Idealfall kann man sich ein Drittel der Beitragszahlungen aus Staates Taschen finanzieren.
So verfügt zum Beispiel Beate Z. (Name geändert), unverheiratet, angestellt und ohne Kinder, über ein Jahreseinkommen von 30.000 Euro. Um damit die maximale Förderung zu erhalten, ergibt sich eine jährliche Einzahlung von 1.200 Euro in den Vorsorgetopf. Diese Summe setzt sich aus eigenen Einzahlungen von 1.046 Euro sowie der maximalen Grundzulage von 154 Euro zusammen — ein Geschenk des Staates quasi. Analog dazu erhält der Vorsorger bei der Hälfte der Einzahlungen, also 600 Euro pro Jahr, auch immerhin noch die Hälfte des Zuschusses, nämlich 77 Euro.
Doch es ist noch viel mehr drin. Durch den sogenannten Sonderausgabenabzug lassen sich weitere 206 Euro abschöpfen. Und für diese maximale Förderung bedarf es noch nicht mal besonderer Umstände. Einzige Bedingung für die Mitnahme der staatlichen Höchstförderquote besteht darin, vier Prozent des Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr in den Riestertopf hineinzustecken. Wichtig hierbei ist, diese Sonderausgaben als Vorsorgeaufwendungen bei der Steueraufklärung geltend zu machen.
Steuerlich interessant wird es insbesondere für Besser- bzw. Doppelverdiener sowie einkommensstarke Ledige. Der persönliche Spitzensteuersatz entscheidet über die jeweilige Steuerersparnis. Die Förderung steigt dann parallel zur Höhe des Steuersatzes. Für Unverheiratete bedeutet das: ein jährlicher Bruttolohn von 30.000 Euro kann eine Ersparnis von bis zu 30 Prozent bringen. Verheiratete Paare müssen zusammen das doppelte Einkommen aufbringen, also insgesamt 60.000 Euro. Aber auch Normalverdiener profitieren von der recht großzügigen steuerlichen 'Schenkung'.
Durch das Finanzamt abkassieren
Maximal 2.100 Euro lassen sich durch riesterliche Ausgaben jährlich von der Steuer absetzen. Wer weniger einzahlt, erhält entsprechend der Summe weniger vom Fiskus zurück. Für das obige Rechenbeispiel bedeutet das: durch die jährliche Einzahlung von 1.200 Euro und einem Spitzensteuersatz von 30 Prozent beträgt der steuerliche Nachlass 360 Euro. Minus 154 Euro Grundzulage ergibt sich dann eine extra Ersparnis von 206 Euro — bar auf die Hand. Denn in der Einkommenssteuerveranlagung wird automatisch geprüft, ob sich im jeweiligen Fall eher die Zulage oder eher der Steuervorteil lohnt.
Für Sparer mit Wunsch nach hohem Lebensstandard im Alter ist der Sonderausgabenabzug besonders interessant. Denn wer Riester-Beiträge in Höhe des maximalen Sonderausgabenabzugs einzahlt, erhält von den 2.100 Euro Jahresbeitrag ein Drittel zurück. Diese 630 Euro ergeben sich aus 476 Euro Steuernachlass bei 30-prozentigem Steuersatz plus 154 Euro Grundzulage. In den Genuss einer noch höheren Förderung gelangen dann nur noch Sparer mit Kindern oder Gutverdienende mit einem sehr hohen Steuersatz.