Ablehnung der Kostendeckung

Die Ablehnung der Kostendeckung kann im Bereich der Rechtsschutzversicherung eine Rolle spielen. Bei den verschiedenen Arten von Rechtsschutzversicherungen, wie zum Beispiel Verkehrsrechtsschutz oder Mietrechtsschutz, ist es stets so, dass sich der Versicherte eine Zusage vom Versicherer einholen sollte, ob die Kosten für einen geplanten Rechtsstreit vom Versicherer auch übernommen werden. Würde der Versicherte auf eine solche Deckungszusage verzichten und stellt sich dann heraus, dass die Versicherung die Kosten nicht übernehmen wird, muss der Versicherte alle entstehenden Kosten des Rechtsstreites selbst tragen. Zwar hat man zunächst von den vertraglich vereinbarten Leistungen her einen Anspruch auf die Kostenübernahme, wenn ein versicherter Schadensfall vorliegt, aber aus bestimmten Gründen kann der Versicherer die Kostendeckung auch ablehnen. Das ist meistens dann der Fall, wenn die Erfolgsaussichten relativ gering sind, dass der Rechtsstreit vom Versicherten gewonnen wird. In der Fachsprache wird dieser Hauptgrund für die Ablehnung der Deckungszusage auch als mangelnde Erfolgsaussicht bezeichnet.

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