Ablehnungsfrist

Eine Ablehnungsfrist wird beim Abschluss von Versicherungsverträgen vorgesehen. Wenn ein Versicherungsvertrag zwischen einer Versicherung und einem Versicherungsnehmer abgeschlossen wird, ist dieser nicht sofort rechtsgültig. Die Versicherung prüft den Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist. Innerhalb dieser Frist hat die Versicherung das Recht, den Versicherungsnehmer abzulehnen. Dies kann etwa aufgrund von triftigen Gründen erfolgen. Die Ablehnungsfrist kann zwischen zwei und vier Wochen betragen. Wenn die Versicherungsgesellschaft dem Versicherungsvertrag innerhalb dieser Frist nicht widerspricht, so wird der Vertrag gültig und die Versicherung muss im Versicherungsfall auch ihre Leistung erbringen. Sofern es jedoch keine Gründe für eine Ablehnung des Versicherungsnehmers gibt, wird die Versicherungsgesellschaft ihm schon vor Ablauf der Frist eine Bestätigung zukommen lassen, die darüber Auskunft gibt, dass der Vertrag angenommen wurde und gültig ist. Ein möglicher Ablehnungsgrund könnte sein, dass der Versicherungsnehmer bereits einmal versichert war, aber hierbei seinen Pflichten nicht nachgekommen ist und z. B. die Beitragsfälligkeit nicht eingehalten hat.

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