Abmeldebescheinigung

Bei der Abmeldung von Fahrzeugen bestätigen die Zulassungsbehörden dies dem jeweiligen Fahrzeughalter in Form der Abmeldebescheinigung. Diese Bescheinigung ist der Nachweis des Versicherungsnehmers gegenüber seiner Versicherungsgesellschaft, dass das KFZ abgemeldet ist und die Versicherung beendet wird. In der Vergangenheit wurde dieser Nachweis schriftlich an den Fahrzeughalter ausgegeben. Mittlerweile besteht zwischen den Zulassungsbehörden und den Versicherungsgesellschaften ein direkter Kontakt via Internet, sodass meistens die Versicherungsbestätigung auf elektronischem Weg (eVB-Verfahren) direkt an den Versicherer übermittelt wird. Da ein Fahrzeughalter generell für Schäden haftet, die sein nicht abgemeldetes Fahrzeug verursacht, ist die Abmeldebescheinigung bei einem KFZ-Verkauf an einen Dritten die rechtliche Absicherung. Eine Abmeldebescheinigung ist zudem die Voraussetzung für die Inanspruchnahme der beitragsfreien Ruheversicherung. Versicherer gewähren diese Versicherung bei einer Abmeldung beziehungsweise Stilllegung des Fahrzeugs (Zeitraum beträgt mindestens zwei Wochen) längstens für ein Jahr. Das KFZ darf während dieser Zeit weder auf öffentlichen Plätzen oder Straßen abgestellt noch im Straßenverkehr bewegt werden.

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