Abwicklungsverlust

Ein Abwicklungsverlust entsteht einem Versicherungsunternehmen, wenn die zu leistenden Schadenszahlungen nicht durch eine Schadensrückstellung gedeckt werden. Eine Versicherung bildet aus den eingenommenen Versicherungsbeiträgen eine Rückstellung für Zahlungsforderungen, die sie in der Zukunft vermutet. Wird diese Reserve zu niedrig angesetzt, kann das Versicherungsunternehmen eine Schadensregulierung nicht komplett aus dieser gebildeten Rückstellung begleichen. Sie muss die Zahlung aus anderen eigenen Mitteln vornehmen. Dies führt zu einem Abwicklungsverlust für das Versicherungsunternehmen und bedeutet gleichzeitig einen Rückgang des wirtschaftlichen Gewinns. Im Gegensatz zum Abwicklungsverlust steht der Abwicklungsgewinn eines Versicherers. Dieser stellt sich ein, wenn die gebildete Summe der Schadensrückstellung höher angesetzt ist als die tatsächliche Schadensregulierung, welche die Versicherung leistet. Das Versicherungsunternehmen erzielt durch die geringeren Ausgaben einen wirtschaftlichen Gewinn, denn die vorher in der Rückstellung festgelegten Mittel stehen nun wieder dem Unternehmen frei zur Verfügung. Jede Versicherung ist bemüht, ein gesundes Verhältnis zwischen Schadensrückstellungen und frei zur Verfügung stehenden Mitteln zu finden.

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