Abwrackprämie

Im Jahr 2009 beschloss die Bundesregierung aufgrund der Absatzkrise im Bereich der Kraftfahrzeuge die Förderung des Neuwagenkaufs mit einer sogenannten Abwrackprämie. Unter bestimmten Bedingungen sollten ältere Fahrzeuge (Fahrzeugalter über 9 Jahre) verschrottet werden können, was dem Fahrzeugbesitzer bei einem anschließenden Fahrzeugneukauf die Prämie in Höhe von 2.500 Euro einbrachte. Da die Abwrackprämie nur für einen begrenzten Zeitraum gezahlt wurde, erhielten die Neuwagenkäufer die Prämie nur dann überwiesen, wenn der Fahrzeugkauf bis Ende Dezember 2009 abgewickelt wurde. Die Grundvoraussetzung für die Zahlung war der Nachweis der Verschrottung des Fahrzeuges durch einen sogenannten Verwertungsnachweis. Diesen stellten die jeweiligen Altautoverwerter aus. Damit sollte zum einen sicher gestellt werden, dass ein als verschrottet gemeldetes Fahrzeug nicht weiter verkauft wird und zum anderen war dies die erforderliche Bestätigung für die tatsächliche Verschrottung. Die Vorlage der Zulassung des gekauften Neu- beziehungsweise Jahreswagens war eine weitere Forderung des Gesetzgebers. Die Antragsbearbeitung für die Abwrackprämie übernahm das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

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