Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen werden häufig mit AGB abgekürzt und in der Umgangssprache „das Kleingedruckte“ genannt. Im Allgemeinen handelt es sich dabei um vorformulierte Vertragsklauseln, die für viele verschiedene Verträge gelten. Die AGB werden grundsätzlich bei Abschluss eines Vertrages benötigt. Bei Vertragsabschluss muss die andere Partei den Bedingungen des Verwenders zustimmen. Die AGB können dabei sowohl direkter Bestandteil der Vertragsurkunde sein als auch ein gesondertes Schriftstück darstellen. Gültigkeit erlangen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jedoch nur, wenn bei Vertragsabschluss deutlich darauf hingewiesen wird. Ebenso dürfen die Bedingungen grundsätzlich keine Bestimmungen enthalten, die von der normalen Erwartung abweichen. Alle Gesetzesvorschriften zum Inhalt und Aufbau der AGB finden sich im inzwischen außer Kraft gesetzten AGB-Gesetz, das jedoch nahezu inhaltsgleich in die Paragrafen 305 bis 310 des Bürgerliches Gesetzbuchs (BGB) übernommen wurde.Eine Reihe von Branchen, beispielsweise die Versicherungsbranche, haben einheitliche Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) durch die einzelnen Verbände entwickelt. Diese werden von den jeweiligen Versicherungsunternehmen verwendet.

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