Allgemeine Wartezeit bei Versicherungen

Als allgemeine Wartezeit bei Versicherungen werden Zeiten verstanden, in denen eine Versicherung bereits besteht, aber bestimmte Leistungen oder die Leistung selbst erst nach Ablauf mehrerer Monate oder gar Jahre erfolgen. Am bekanntesten ist die allgemeine Wartezeit der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Versicherungsnehmer muss mindestens fünf Jahre regelmäßig Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt haben, um einen Anspruch auf Rente zu bekommen.Private Krankenversicherungen haben ebenfalls eine allgemeine Wartezeit eingeführt. Einige Leistungen, z. B. der stationäre Aufenthalt in einem Krankenhaus, sind erst nach einer bestimmten Anzahl von Wochen oder Monaten abgedeckt. Eine Wartezeit von drei Monaten ist bei manchen Rechtsschutzversicherungen vorgeschrieben. Dazu zählt u. a. der Arbeits-Rechtschutz. Lebensversicherungen bestehen in der Regel dann auf einer Wartezeit, wenn Vertragsabschlüsse ohne vorherige Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden. Die Dauer der allgemeinen Wartezeit hängt von der Art der Versicherung und auch von der Höhe der Beiträge ab. Manchmal ist es möglich, die Wartezeit durch eine Erhöhung der Beiträge zu verkürzen.

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