Altersruhegeld

Der Begriff Altersruhegeld stammt aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Damit wird die Altersrente eines Arbeitnehmers bezeichnet, die er mit dem Erreichen des rentenfähigen Alters von der Deutschen Rentenversicherung Bund monatlich ausbezahlt bekommt. Einen Anspruch auf Altersruhegeld hat, wer als Arbeitnehmer rentenversicherungspflichtig beschäftigt war und die Wartezeiten erfüllt hat. Für den Arbeitnehmer bedeutet das, er muss mindestens 60 Monate seiner Lebensarbeitszeit mit Rentenversicherungsbeiträgen belegt haben. Das gesetzliche Rentenalter ist auf das Erreichen des 67. Lebensjahres heraufgesetzt worden. Die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung muss beantragt werden. Um Unstimmigkeiten vom Vorfeld auszuschließen, verschickt die Deutsche Rentenversicherung Bund in regelmäßigen Abständen Rentenberechnungen an ihre Mitglieder. So kann im Vorfeld eine Kontenbereinigung durchgeführt werden, wenn die Angaben nicht stimmig sind. Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, eine vorgezogene Altersrente zu beantragen. Beantragt der Arbeitnehmer ein vorgezogenes Ruhegeld, werden ihm pro Jahr 3,6 % von seiner Nettorente abgezogen. Das vorgezogene Altersruhegeld kann maximal drei Jahre vor Erreichen des regulären Rentenalters beantragt werden.