Anfechtung einer Versicherung

Durch die Anfechtung einer Versicherung kann ein Versicherungsvertrag von einer der beiden Vertragsparteien nachträglich aufgehoben werden. Er wird damit von Anfang an nichtig. Das heißt, er gilt als nie zustande gekommen. Anfechtbar sind alle Verträge, die nur durch einen Irrtum, eine widerrechtliche Drohung oder arglistige Täuschung abgeschlossen wurden.Versicherungsnehmer müssen ihrem Versicherungsantrag wahrheitsgemäß ausfüllen. Tun sie es nicht, kann die Versicherung den Vertrag anfechten. Für den Abschluss einer privaten Krankenversicherung müssen z. B. die Angaben zum Gesundheitszustand korrekt und vollständig sein. Fehlen im Versicherungsantrag nur kleinere körperliche Mängel oder Krankheiten, kommt es seitens der Versicherer selten zu einer Anfechtung. Sie gehen in diesen Fällen davon aus, dass die Angaben einfach vergessen wurden. Anders sieht es jedoch bei schweren oder chronischen Erkrankungen aus. Hier liegt die Vermutung nahe, dass mit Absicht gelogen bzw. eine wichtige Tatsache absichtlich verschwiegen wurde. Der bestehende Versicherungsvertrag wird dann angefochten und komplett aufgelöst. Bereits gezahlte Versicherungsbeiträge darf die Versicherung behalten.

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