Annahme des Versicherungsvertrages

Zwingende Voraussetzung für die Annahme des Versicherungsvertrages durch den Versicherer ist ein Antrag des Versicherungsnehmers. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Nur durch den Antrag der einen Partei und die Annahme durch die andere Partei kommt es auf beiden Seiten zu einer Willenserklärung. Sie ist die Voraussetzung für den Vertragsabschluss. Da die Zusendung des Versicherungsscheins ein paar Tage dauert, kann der Versicherungsnehmer vom Versicherer vorab eine Annahmebestätigung verlangen. Darin verpflichtet sich der Versicherer, einen Versicherungsschein auszustellen. Der Versicherungsschutz setzt sofort mit Abschluss des Vertrages ein. Gerade bei Unfall- und Lebensversicherungen ist nicht nur das Datum, sondern auch die Uhrzeit der Antragsannahme entscheidend.Gesetzliche Krankenkassen haben über die Annahme eines Antrags zur Krankenversicherung keine Wahlfreiheit. Sie sind gesetzlich verpflichtet, jeden Antrag anzunehmen. Es gibt nur eine Ausnahme: War der Versicherungsnehmer vorher in einer privaten Krankenkasse versichert, ist ein Wechsel in eine gesetzliche Krankenkasse nur unter bestimmten Bedingungen möglich.

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