Anwaltswahl

Die Anwaltswahl ist im Rahmen von Rechtsschutzversicherungen von großer Bedeutung. Denn hierbei wird im Versicherungsvertrag angegeben, ob der Versicherungsnehmer im Schadensfall eine freie Anwaltswahl hat und sich den Anwalt, der ihn vertreten soll, selbst aussuchen kann oder nicht. Vielfach ist keine freie Wahlmöglichkeit im Rechtschutzversicherungsvertrag vorgesehen. Somit hat der Versicherungsnehmer keine Möglichkeit, sich den Anwalt selbst auszusuchen. Die Versicherungsgesellschaft wählt in diesem Fall den Anwalt aus, der ihn vor Gericht vertritt. Durch die regelmäßige Zusammenarbeit zwischen Versicherung und bestimmten Kanzleien kann die Versicherung gute Konditionen für die Betreuung durch die Kanzlei verhandeln. Versicherungen arbeiten daher häufig mit bestimmten Anwälten eng zusammen, die immer wieder deren Versicherungsnehmer vertreten. Auf diese Weise kann der Versicherungsnehmer auch ein gutes Netzwerk an Spezialisten für unterschiedliche juristische Bereiche nutzen. Bei der freien Wahl des Anwaltes kann der Versicherungsnehmer selbst einen Anwalt seiner Wahl aussuchen, der ihn vor Gericht vertreten soll.

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