Aufhebung einer Versicherung

Die Aufhebung einer Versicherung kann unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen. Zunächst einmal ist eine einvernehmliche Regelung zwischen der Versicherungsgesellschaft und dem Versicherungsnehmer eine Möglichkeit, einen laufenden Versicherungsvertrag auch vor dessen vertragsgemäßem Ablauf zu beenden. Außerdem kann die Aufhebung eines Versicherungsvertrages natürlich vom Versicherungsnehmer immer dann verlangt werden, wenn das versicherte Wagnis wegfällt. Das kann zum Beispiel bei einer Tierhalterhaftpflichtversicherung der Fall sein, wenn das versicherte Tier entweder verkauft wird oder verstirbt. Hier wird der bestehende Versicherungsvertrag zum Zeitpunkt des Wagniswegfalls aufgehoben. Eine weitere Möglichkeit der vorzeitigen Beendigung einer Versicherung im gegenseitigen Einvernehmen ist dann gegeben, wenn eine Doppelversicherung vorliegt, wie sie zum Beispiel bei einer Partnerschaft in einem gemeinsamen Haushalt vorliegen kann. In diesem Fall kann der Vertrag, der jüngeren Datums ist, aufgehoben werden. Die Versicherungsgesellschaft ihrerseits hat das Recht, eine Aufhebung zu verlangen, wenn der Versicherungsnehmer auf dem Antrag unrichtige Angaben gemacht hat oder wenn er den Erstbeitrag nicht bezahlt.

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