Ausbaukosten

Ein- und Ausbaukosten sind für viele Händler ein Risiko, das mit dem richtigen Versicherungsschutz abgesichert werden kann. Allerdings muss einem Händler nachgewiesen werden, dass er schuldhaft ein Produkt trotz bekannter Fehler liefert. Eine normale Betriebshaftpflicht-Versicherung umfasst in der Regel keine Deckung für Schäden wie Ein- und Ausbaukosten. In dieser Versicherungsart wird vorausgesetzt, dass der Versicherungsfall einen Sach- oder Personenschaden zur Folge hat. Eine erweiterte Produkthaftpflicht-Versicherung erfasst einfache Vermögensschäden, wenn ein Dritter wegen der Mangelhaftigkeit der Produkte einen Anspruch auf Ersatz stellen kann. Ein Ersatz von Aus- und Einbaukosten entfällt immer, solange die Pflicht zur Nacherfüllung besteht. Einen Ersatz für Ein- und Ausbaukosten gibt es nur dann, wenn ein gesetzlicher Schadensersatzanspruch besteht. Weitere Vermögensschäden können mit einer Rückrufkostenversicherung gedeckt werden. Kommt es zu einem gesetzlich angeordneten Rückruf, um Personenschäden zu vermeiden, fällt der Austausch mangelhafter Teile unter die Versicherungspflicht. Die Kfz-Rückrufkostenversicherung erfasst zusätzlich die Aufwendungen für das Ein- und Ausbauen von Teilen als Vorgriff einer Gefahrenabwehr.