Ausfalldeckung Selbstbeteiligung

Die Ausfalldeckung mit Selbstbeteiligung ist aus der privaten Haftpflichtversicherung bekannt. Generell ist eine private Haftpflichtversicherung dafür zuständig, Schäden, die der Versicherungsnehmer Dritten zufügt und für die er regresspflichtig gemacht werden kann, abzudecken. Bei der sogenannten Ausfalldeckung werden darüber hinaus Schäden ausgeglichen, die der Versicherungsnehmer durch andere Personen erleidet. Die Voraussetzung, damit die Ausfalldeckung zum Tragen kommt, besteht darin, dass der Schadenverursacher keine eigene private Haftpflichtversicherung hat. Außerdem muss er nachweisen, dass er finanziell nicht in der Lage ist, den durch ihn verursachten Schaden aus eigenen Mitteln zu begleichen. Für Kleinschäden ist die Ausfalldeckung allerdings nicht zuständig. Sie leistet in der Regel erst ab einer bestimmten Schadenshöhe. Dadurch kommt auch der Fachbegriff Ausfalldeckung mit Selbstbeteiligung zustande. Der Versicherte erhält Schadenersatz durch seine eigene private Haftpflichtversicherung nur in der Höhe, die um den Anteil der Selbstbeteiligung gekürzt wurde. Die Ausfalldeckung mit einer Selbstbeteiligung kennt man auch aus dem Bereich der Kreditversicherung und der betrieblichen Forderungsausfallversicherung.

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