Ausschlussklausel

Die Ausschlussklausel ist fester Bestandteil einer Versicherungspolice, die alle Vertragsbedingungen beinhaltet. Das Versicherungsvertragsgesetz, kurz VVG genannt, legt fest, welche Risiken vom Versicherungsschutz ausgenommen sind. Darüber hinaus hat jeder Versicherer die Möglichkeit, individuell auch weitere Ausschlüsse vertraglich festzulegen. Dazu gehören beispielsweise Gefahren, die nicht absehbar sind und sich auch nicht kalkulieren lassen wie Terroranschläge oder Kriegszustände. Ebenso legt eine Ausschlussklausel fest, dass subjektive Risiken nicht dem allgemeinen Versicherungsschutz unterliegen. Selbstmord und das vorsätzliche Herbeiführen von körperlichen und geistigen Schäden unterliegen immer einem Ausschluss vom Versicherungsschutz. Die Berufsunfähigkeitsversicherung legt beispielsweise bereits beim Abschluss einer Police fest, dass ein bestimmtes persönliches Risiko oder eine bestehende Einschränkung erst gar nicht in die Vertragsbedingungen aufgenommen werden. Auf diese Weise soll die Solidargemeinschaft aller Versicherten vor hohen Ausgaben für unkalkulierbare Risiken geschützt werden. Darüber hinaus will der jeweilige Versicherer langfristig stabile Beitragsleistungen gewährleisten. Bei einigen Versicherungsvarianten kann ein Ausschluss durch das Zahlen eines erhöhten Beitrags umgangen werden.

Rechtsschutz­versicherung
Testsieger und mehr als 250
Tarifkombinationen im Vergleich
  • Privater Bereich
  • Arbeit & Beruf
  • Verkehr Familie
  • Eigentum
    & Mieter
  • Verkehr nur für den VN
Private Haftpflicht­versicherung
Testsieger und mehr als 270
Tarifkombinationen im Vergleich
  • Single
  • Familie
    mit Kind(ern)
  • Paar
    ohne Kind
  • Single mit
    Kind(ern)
Hausrat­versicherung
Testsieger und mehr als 300
Tarifkombinationen im Vergleich
qm