Baupreisindex

Der Baupreisindex zeigt die Entwicklung der Baupreise für Wohngebäude seit dem Jahr 1914 und wird vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht. Die Ermittlung des Baupreisindex ist eines der Verfahren zur Errechnung der Versicherungssumme 1914 nach den Allgemeinen Wohngebäude Versicherungsbedingungen (VGB 2000), um eine Unterversicherung zu vermeiden und eine gleitende Neuwertversicherung zu garantieren. Gibt der Versicherungsnehmer im Antrag zur Wohngebäudeversicherung den Neuwert des Gebäudes in Preisen eines bestimmten Jahres richtig an, nimmt der Versicherer diesen Betrag zur Grundlage, um den Wert auf das Basisjahr 1914 zurückzurechnen. Der Versicherungsnehmer trägt für die Angabe des Neubauwertes gemäß mittlerem Baupreisindex die Verantwortung. Für die Umrechnung liegt die Verantwortung beim Versicherungsunternehmen. Wichtig für den Schadenfall ist, dass ein Neuwert vom Versicherten nicht fahrlässigerweise zu niedrig angegeben wurde. Wurden etwaige Preisnachlässe oder bestimmte Baunebenkosten nicht in ausreichendem Umfang berücksichtigt, wird der Versicherer die Leistung nicht auf einen eigentlichen Neuwert erhöhen. Wegen Unterversicherung trägt der Versicherte eine Differenz im Schadenfall selbst.

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