BAV Versicherungswesen

Unter dem Begriff BAV Versicherungswesen versteht man den gesamten Komplex der betrieblichen Altersvorsorge. Per Gesetz sind in der Bundesrepublik Deutschland alle Arbeitgeber verpflichtet, ihren Arbeitnehmern eine betriebliche Altersvorsorge zu ermöglichen. Im BAV Versicherungswesen gibt es unterschiedliche Durchführungswege. Auch die Finanzierung der betrieblichen Altersvorsorge kann differenziert geregelt werden. Man unterscheidet hier nach einer Arbeitgeber-, Arbeitnehmer- und einer gemischten Finanzierung. Bei der Arbeitgeberfinanzierung bezahlt der Arbeitgeber die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge allein, bei der Arbeitnehmerfinanzierung trägt der Arbeitnehmer die Kosten und bei der gemischten Finanzierung erhält der Arbeitnehmer Zuschüsse zu seiner betrieblichen Altersvorsorge. Bei den Durchführungswegen in der betrieblichen Altersvorsorge unterscheidet man zwischen Pensionskassen und Direktversicherungen. Die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge, die der Arbeitnehmer bezahlt, sind steuer- und sozialversicherungsfrei. Hier gibt es allerdings bestimmte Obergrenzen, die nicht überschritten werden dürfen. Durch diese Situation kann es vorkommen, dass sich das Nettoeinkommen des Arbeitnehmers kaum verändert, obwohl er Beiträge in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlt.