Befreiungsanspruch

Ein Befreiungsanspruch ist das berechtigte Verlangen einer Befreiung von der Verbindlichkeit, wenn dieser Berechtigte Aufwendungen für einen bestimmten Zweck macht. Besteht eine noch nicht fällige Verbindlichkeit, kann der zu Ersatz Verpflichtete Sicherheit leisten, ohne dass eine generelle Befreiung ausgesprochen wird. Der Befreiungsanspruch ist grundlegender Bestandteil und Inhalt einer Haftpflichtversicherung. Das Grundprinzip dieser Versicherung besteht zum einen in der Absicherung eines bestimmten Schadens (Sach-, Vermögens- und Personenschaden) gegen laufende oder einmalige Beitragszahlung. Zum anderen wird dem Versicherungsnehmer jene Sicherheit zuteil, die das persönliche Übernehmen von Schadensersatzansprüchen ausschließt. Zu den materiellen Schadensersatzleitungen kommen immaterielle Ersatzansprüche in Form von Schmerzensgeld dazu. Ein Befreiungsanspruch bedeutet im Rahmen einer Kfz-Haftpflichtversicherung nicht, dass der Versicherungsnehmer die Entschädigung selbst erhält. Vielmehr hält ihn der Versicherer von den bestehenden gesetzlichen Haftpflichtansprüchen frei, indem dieser den Schaden reguliert. Ein Geschädigter wird immer auf direktem Weg entschädigt. Dabei ist der Versicherer ein erster Ansprechpartner und Leistungserbringer. Persönliche Streitigkeiten mit einem Schadensverursacher werden so verhindert.