Begleitendes Fahren

Begleitetes Fahren, auch BF17 genannt, ist eine Sonderregelung, die in der Bundesrepublik Deutschland besagt, dass Jugendliche bereits ab dem 17. Lebensjahr eine Fahrerlaubnis erhalten. In der Prüfbescheinigung muss eine Begleitperson namentlich aufgeführt sein. Hat der Jugendliche das 18. Lebensjahr erreicht, kann er die Prüfbescheinigung für begleitetes Fahren bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde gegen einen amtlichen Kartenführerschein umtauschen. Auch auf die Kfz-Versicherung hat der Modellversuch des Führerscheins mit 17 Jahren, der das Autofahren in Begleitung erlaubt, Auswirkungen. Statistisch gesehen werden sehr viele Unfälle gerade von Fahranfängern verursacht. Durch die Tatsache, dass die Jugendlichen ein Jahr in Begleitung eines Erwachsenen, der natürlich im Besitz eines gültigen Führerscheins sein muss, Fahrpraxis sammeln konnten, sinkt das Unfallrisiko beträchtlich. Das wirkt sich für den gesamten Kreis der Versicherten günstig auf die Prämienentwicklung aus. Inwieweit in Zukunft für Autofahrer, die bereits seit dem 17. Lebensjahr in Begleitung gefahren sind, die Einstiegsprämien bei der Kfz-Versicherung gesenkt werden, bleibt abzuwarten.

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