Beitragszahler

Als Beitragszahler wird im Versicherungsvertrag die Person bezeichnet, die die jeweiligen Beiträge für die Versicherung einbezahlt. Hierbei muss es sich nicht um den Versicherten handeln. Ebenso kann es auch der Fall sein, dass es sich dabei um verschiedene Personen handelt. So kann es vorkommen, dass der Beitragszahler beispielsweise ein Elternteil des Versicherten ist und für ihn die Kosten der Versicherung übernimmt. In diesem Fall könnte dieser auch die Leistungen aus der Versicherung nicht für sich selbst in Anspruch nehmen, sondern unterstützt mit seinen Beiträgen lediglich den Versicherten, damit dieser die Leistungen in Anspruch nehmen kann. Der Beitragszahler wird im Versicherungsvertrag genau genannt. Schließlich müssen auch Adresse und andere Informationen zu diesem angegeben werden. Darüber hinaus ist es oft der Fall, dass die Person, die die Beiträge bezahlen muss, auch Kontonummer und Bankverbindung nennt, wenn beispielsweise die automatische Lastschrift vom Konto vereinbart wird und die Versicherung die Beiträge einziehen kann.

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