Berechtigte Insassen

Im Zusammenhang mit verschiedenen Autoversicherungen und den zugehörigen Versicherungsbedingungen spielen unter anderem auch so genannte berechtigte Insassen eine Rolle. Als solche Insassen werden alle Personen bezeichnet, die vom Fahrzeughalter oder vom Eigentümer des Fahrzeuges dazu berechtigt worden sind, das Fahrzeug zu benutzten und sich in dem Fahrzeug aufzuhalten. Dabei kann es sich beispielsweise um den Ehepartner, die Eltern, die Kinder oder auch um gute Freunde handeln. Unberechtigte Insassen wären zum Beispiel Diebe, die das Fahrzeug gestohlen haben. Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung, der Kaskoversicherung und auch bei der Verkehrs-Rechtsschutzversicherung ist es so, dass bei einem entstandenen Schaden nicht nur der Versicherte selbst den Versicherungsschutz genießt, sondern eben auch berechtigte Insassen. Denn bei der Kfz-Haftpflichtversicherung ist es zum Beispiel so, dass in erster Linie das Fahrzeug versichert ist, und nicht eine bestimmte Person, wie beispielsweise nur der Fahrzeughalter. Verursacht der Sohn des Halters als berechtigter Fahrer einen Unfall, so tritt die Kfz-Haftpflicht auch in diesem Fall ein.

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