Beschwerderecht

Im Beschwerderecht ist als ein Rechtsbehelf die Beschwerde aufgeführt, die gegen Entscheidungen, Maßnahmen und Beschlüsse einer Behörde oder eines Gerichts eingelegt werden kann. Gegen ergangene Gerichtsurteile wird die Beschwerde nur in Ausnahmefällen zugelassen, da gegen Urteile ordentliche Rechtsmittel in Form der Berufung oder Revision bestehen. Das Beschwerderecht im deutschen Rechtssystem wird in Form der Beschwerde umgesetzt. Die Beschwerde kann in mehreren Formen erteilt werden. Zu den bekanntesten gehören die Verfassungs-, Rechts- und Streitwertbeschwerde. Oft genannt werden auch die Haftbeschwerde sowie die Dienstaufsichtsbeschwerde. Im Beschwerderecht wird aufgeführt, dass der zulässigen und rechtlich begründeten Beschwerde abgeholfen wird. Ist sie bereits unzulässig (z. B. Beschwerdefrist wurde versäumt), wird sie verworfen. Ist die Beschwerde zulässig, fehlt hingegen die Begründung, wird sie zurückgewiesen. Beschwerden sind oftmals an eine bestimmte Frist gebunden (beispielsweise im Verwaltungsprozess zwei Wochen, im Sozialprozess ein Monat). Im Verwaltungsverfahrensrecht ist der der Rechtsbehelf der Beschwerde vom Widerspruchsverfahren abgelöst worden.

Rechtsschutz­versicherung
Testsieger und mehr als 250
Tarifkombinationen im Vergleich
  • Privater Bereich
  • Arbeit & Beruf
  • Verkehr Familie
  • Eigentum
    & Mieter
  • Verkehr nur für den VN