Besuchsrecht

Wenn sich Eltern von ihren Kindern trennen, regelt das Besuchsrecht (auch Umgangsrecht) unabhängig vom Sorgerecht die weitere Verfahrensweise im Umgang mit den gemeinsamen Kindern. Im Allgemeinen wird hier zum einen das Recht des Kindes auf Umgang mit beiden Elternteilen umgesetzt und zum anderen das Recht des nicht betreuenden Elternteils begründet. Mit dem Besuchsrecht sollen die Beziehungen und Bindungen von Kindern zu dem anderen Elternteil fortgesetzt und ausgebaut werden. Neben dem Recht des Kindes auf Umgang mit den Eltern besteht gleichzeitig eine Pflicht der Elternteile zum Umgang mit den Kindern. Das Besuchsrecht wird unterschiedlich ausgestaltet, da im Einzelfall eine dem Kind nützlich werdende individuelle Regelung getroffen werden soll. Kriterien, die eine individuelle Regelung beeinflussen, sind beispielsweise Kindesalter und Gesundheitszustand, der Kindeswille, bisherige Intensität der Beziehung sowie die Entfernung zwischen den Wohnorten der Eltern. Im Rahmen einer normalen Rechtsschutzversicherung kann vor der Ehescheidung ein erstes Beratungsgespräch mit einem Anwalt auch zum Umgangsrecht kostenlos geführt werden.

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