Bewegungs- und Schutzkosten

Die Bezeichnung Bewegungs- und Schutzkosten stehen in einem ursächlichen Zusammenhang zu Schäden, die über die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abzuwickeln sind. Sie entstehen immer dann, wenn Gegenstände, die zum Versicherungsumfang gehören, zur Schadenminderung oder Beseitigung an einen anderen Ort gebracht werden müssen. Ist zum Beispiel nach einem regulierungspflichtigen Schaden am Gebäude oder am Hausrat eine umfassende Renovierung notwendig, müssen Möbel für diesen Zeitraum unter Umständen eingelagert werden. Die Kosten, die für den Transport und die Einlagerung anfallen, gehören zur Leistungspflicht der entsprechenden Versicherung und müssen von ihr übernommen werden. Je nach Anbieter kann es sein, dass diese Kosten sowohl in ihrer Höhe als auch in ihrer zeitlichen Ausdehnung begrenzt werden. Dabei muss der Versicherte beim Abschluss seiner Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung darauf achten, dass diese Sekundärschäden, die unter Umständen eine beträchtliche Höhe erreichen, im Versicherungsumfang enthalten sind. Es gibt Gesellschaften, die diesen Schadenbereich unter den Begriffen Transportkosten und Lagerkosten gesondert versichern.

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