Beweislastumkehr

Die Beweislastumkehr steht gegensätzlich zum allgemeinen Grundsatz, dass die jeweiligen streitenden Parteien die Beweislast erbringen müssen. Schließt eine Person eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab, macht sie das, um finanzielle Vorsorge zu betreiben. Trotz versichertem Risiko und Eintritt des Versicherungsfalls versuchen Versicherer, die Rentenzahlung zu vermindern bzw. zu verhindern. Der Bundesgerichtshof hat die Versicherten in ihrem Kampf gegen Versicherer bestärkt, indem er diese Unternehmen zur Beweislastumkehr verpflichtet hat. Versicherten muss beispielsweise eine arglistige Täuschung nachgewiesen werden, wenn unkorrekt aufgeführte Vorerkrankungen zu einer späteren Leistungspflicht führen. Eine Beweislastumkehr tritt auch im Rahmen der Sachmängelgewährleistung im Verbrauchsgüterkauf auf. Wird ein Fahrzeug verkauft und verlangt der Käufer innerhalb von sechs Monaten aufgrund von Mängeln eine Rückabwicklung, muss er den Beweis für einen gewährleistungspflichtigen Sachmangel erbringen. Eine bestehende Rechtsschutzversicherung sichert das Prozessrisiko für beide Streitparteien ab. Auch wer den Prozess gewinnt, muss dennoch mit Kosten rechnen, wenn die Gegenseite zahlungsunfähig ist. Notwendig werdende Gutachten können die Kosten vervielfachen.

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