Bewirtschaftungskosten

Die Bezeichnung Bewirtschaftungskosten tragen die sogenannten Betriebskosten. Dies sind jene Kosten, die für einen laufenden Unterhalt einer Immobilie aufgewendet werden. Bewirtschaftungskosten werden in umlagefähige und nicht umlagefähige Betriebskosten unterteilt. Umlagefähig sind unter anderem Strom, Grundsteuer, Straßenreinigung, Müllabfuhr und Wasserverbrauch, die dem Mieter in Rechnung gestellt werden. Versicherungen gehören ebenso zu den umlagefähigen Betriebskosten. Nicht umlagefähige Betriebskosten werden nicht mit Mietern abgerechnet. Verwaltungs- und Instandhaltungskosten sowie ein eventuelles Mietausfallwagnis gehen zulasten des Vermieters. Fallen bei Versicherungsunternehmen Bewirtschaftungskosten an, erscheinen diese in der Bilanz des jeweiligen Unternehmens. Die Verwaltungskosten eines Versicherers entstehen für die Verwaltung der Versicherungsverträge und bei der Werbung von Neukunden. Bei Abschlüssen bestimmter Versicherungen sind Gebühren üblich. Sind diese Abschlussgebühren sehr hoch (Provisionen bei Lebensversicherungen können mehrere Tausend Euro ausmachen), verringert sich der mögliche Ertrag beim Versicherungsnehmer. Exklusive und teure Firmensitze von Versicherungsgesellschaften wirken ebenfalls ertragsmindernd. Ein Ansteigen zukünftiger Beitragszahlungen kann zudem die Folge sein.

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