Deckungskapital

Deckungskapital gehört zu den wichtigsten Kriterien von Versicherungsgesellschaften, wenn es darum geht, das Geld von Versicherten zu verwalten und gewinnbringend anzulegen. In der Regel wird das Kapital an den weltweiten Märkten investiert, um die große Bandbreite für das Erwirtschaften von Renditen zu gewährleisten. Parallel dazu muss ein Versicherungsunternehmen gegenüber seinen Versicherten auch die Vertragsbedingungen einhalten, zu denen unter anderem auch eine Mindestverzinsung bei kapitalbildenden Lebensversicherungen gehört oder auch die Gewährleistung von Ansprüchen an den privaten Krankenversicherungsschutz. Der Gesetzgeber gibt den Versicherungsgesellschaften eine Vielzahl an bindenden Vorschriften vor, zu denen auch das Bilden von Deckungskapital gehört. Damit dieses auch kontinuierlich in ausreichender Höhe zur Verfügung steht, gelten besondere Bedingungen hinsichtlich der Anlagekriterien. Selbst im Falle einer Insolvenz profitiert der deutsche Versicherungsnehmer von einem Sicherungsvermögen, das als Deckungsstock vom eigenen Kapitalvermögen der Versicherung abgetrennt ist und im Ernstfall lediglich den Versicherten und nicht einem Gläubiger zur Verfügung steht.

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