Deckungszusage

Der Begriff Deckungszusage ist vor allen Dingen aus dem Bereich der Kraftfahrzeugversicherung bekannt. Wird ein neues Fahrzeug für den Straßenverkehr angemeldet, erteilt der Versicherer mit der elektronischen Versicherungsbestätigung ab dem Zeitpunkt der Zulassung automatisch eine Deckungszusage für den gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherungsschutz. Besonders Besitzer von Neuwagen oder Leasingfahrzeugen möchten aber, dass sofort nach der Zulassung der Versicherungsschutz für die Teil- bzw. Vollkaskoversicherung einsetzt. Damit wollen sie erreichen, dass das Fahrzeug von der ersten Minute nach der Anmeldung beim zuständigen Straßenverkehrsamt den vollständigen Versicherungsschutz hat. Normalerweise greift die Kaskoversicherung erst dann, wenn die Police zugestellt und der erste Beitrag vom Versicherungsnehmer beglichen wurde. Versicherungsunternehmen sind in der Lage, unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Deckungszusage für die Kaskoversicherung zu erteilen. Diese Grundbedingungen bestehen unter anderem aus

  • dem sofortigen rechtsgültigen Abschluss der Kfz-Versicherung,
  • der Erteilung einer Einzugsermächtigung für die fälligen Beiträge.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist der komplette Versicherungsschutz durch die Zusage der Deckung gegeben.

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