Direktanspruch

Beim Direktanspruch handelt es sich um einen gesetzlich festgelegten Anspruch des Geschädigten, vom jeweiligen Haftpflicht-Versicherungsunternehmen den entstandenen Schaden ersetzt zu bekommen. Durch den Direktanspruch erhält der Geschädigte die Sicherheit, dass der entstandene Schaden nicht nur direkt von der zuständigen Haftpflichtversicherung übernommen wird, sondern durch diesen Anspruch wird vom Gesetzgeber auch festgelegt, dass ein Versicherungsunternehmen unabhängig von den begleitenden Umständen oder von der Ursache des Schadens den Schaden ersetzen muss. Bei dem Direktanspruch handelt es sich um einen Anspruch, welcher in den Grundlagen der Versicherungspflicht geregelt wird. Dieser kann nicht durch etwaige Leistungseinschränkungen oder gesondert vereinbarte Ausschlüsse des Versicherungsunternehmens eingeschränkt werden. Sollte das Fahrzeug, das den Schaden verursacht hat, über keine Haftpflichtversicherung verfügen, wie es zum Beispiel bei einem nicht zugelassenen Fahrzeug der Fall ist, dann gibt es diesen gesetzlichen Anspruch für die Geschädigten nicht. In diesem Fall können die Hilfestellungen der Verkehrsopferhilfe, kurz VOH, in Anspruch genommen werden.

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