Duldungspflicht

Unter der Duldungspflicht versteht man eine nachbarschaftsrechtliche Regelung. Die Duldungspflicht regelt verschiedene Situationen, die durch benachbarte Grundstücke entstehen können. Auf benachbarten Grundstücken kommt es vor, dass verschiedene Einflüsse vom Nachbargrundstück auf das eigene Grundstück einwirken. Auch wenn der betroffene Grundstückseigentümer diese Einflüsse als störend erachten mag, so sieht die Pflicht zur Duldung vor, dass er diese Einflüsse duldet und daher auch nicht rechtlich dagegen vorgehen kann. Dazu gehören beispielsweise vom Nachbargrundstück überhängende Äste und Zweige oder herabfallende Früchte. Auch die reguläre Nutzung des Nachbargrundstücks muss geduldet werden. Geräusche oder Gerüche, die vom anderen Grundstück herüber gelangen, müssen bis zu einem gewissen Grad geduldet werden. Ein Überbau oder ein Notweg können mit der Duldungspflicht ebenso geregelt werden. Fühlt sich der Nachbar dennoch von Einflüssen vom Nachbargrundstück gestört, so ist es ratsam, eine Rechtschutzversicherung zu nutzen. Durch diese kann beispielsweise eine anwaltliche Beratung erfolgen, sodass der Grundstückseigentümer erfährt, wie er gegen seinen Nachbarn vorgeht.

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